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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Wenn der Ankauf von Steuer-CDs in der Zeitung steht, ist alles zu spät
01.07.2016
 

Steuersünder können mit einer Selbstanzeige ungestraft zur Steuerehrlichkeit zurückkehren. Die ersehnte Straffreiheit tritt nach der Abgabenordnung jedoch nicht ein, wenn eine der Steuerstraftaten bei Abgabe der Selbstanzeige bereits ganz oder teilweise entdeckt war und der Steuersünder dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige entfällt, wenn die Medien im Rahmen der Berichterstattung über einen Steuer-CD-Ankauf explizit über die Bank des Anlegers mit schwarzen Auslandskonten berichtet haben. Die Steuerstraftat gilt dann schon als „entdeckt“ und der Anleger musste mit der Entdeckung gerechnet haben.

 

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