Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Wenn der Ankauf von Steuer-CDs in der Zeitung steht, ist alles zu spät
01.07.2016
 

Steuersünder können mit einer Selbstanzeige ungestraft zur Steuerehrlichkeit zurückkehren; die ersehnte Straffreiheit tritt nach der Abgabenordnung allerdings nicht ein, wenn

·      eine der Steuerstraftaten bei Abgabe der Selbstanzeige bereits ganz oder teilweise entdeckt war und

·      der Steuersünder dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (OLG) hat sich mit der Frage befasst, wann ein Anleger mit schwarzen Auslandskonten mit der Entdeckung seiner Straftat „rechnen musste“. Der Anleger hatte Konten und Depots bei den schweizerischen Banken Credit Lyonnais, Baumann & Cie. und Julius Bär unterhalten. Die daraus erzielten Kapitaleinkünfte hatte er nicht steuerlich erklärt. Zum Jahreswechsel 2011/2012 hatten die Finanzbehörden eine Steuer-CD mit Kundendaten des Bankhauses Julius Bär gekauft. Nachdem die Presse darüber (samt Bankennennung) berichtet hatte, offenbarte sich der Anleger am 06.09.2012 mit einer Selbstanzeige. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Finanzverwaltung seine Kundendaten bereits auf der CD aufgespürt, einen Verdachtsprüfungsvermerk geschrieben und ein Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Das OLG hat entschieden, dass die Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung entfaltete, weil die Steuerstraftat schon „entdeckt“ war und der Anleger damit gerechnet haben musste. Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Entdeckung seiner Tat für durchaus möglich oder wahrscheinlich hält. Nach diesen Maßstäben musste der Anleger zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits mit der Tatentdeckung gerechnet haben, denn er hatte aufgrund der Medienberichterstattung nachweislich Kenntnis über den erfolgten Ankauf von Datensätzen der Bank Julius Bär gehabt.

Hinweis: Infolge bekannter Berichterstattung über einen Steuer-CD-Ankauf in den Medien kann also die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige entfallen. Nach dem Leitsatz des OLG-Beschlusses gilt dies jedenfalls dann, wenn die Medien explizit über die Bank des Anlegers berichtet haben.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG