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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

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Mandanteninformationen

Geschäfte mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
01.07.2016
 

Deutschlandweit erhalten Unternehmer momentan amtlich aussehende Schreiben, in denen ihnen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifika­tionsnummern (USt-ID-Nummern) angeboten wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass diese Schreiben weder vom BZSt noch von anderen amtlichen Stellen stammen. Die Vergabe von USt-ID-Nummern erfolgt durch das BZSt stets kostenfrei.

Unternehmer können die USt-ID-Nummer bei einer Firmenneugründung direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Dies geschieht durch Ankreuzen eines entsprechenden Feldes im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Daneben haben Unternehmer die Möglichkeit, eine USt-ID-Nummer über die Internetseiten des BZSt oder schriftlich anzufordern. In keinem Fall entstehen dafür jedoch Gebühren.

Hinweis: Vorsicht ist also vor Schreiben geboten, die eine Veröffentlichung von Firmendaten wie USt-ID-Nummern anbieten und durch Aktenzeichen und Paragraphennennungen einen behördlichen Eindruck erwecken. Oft wird im Kleingedruckten auf „Veröffentlichungsbeträge“ oder „Eintragungsgebühren“ hingewiesen, die mehrere hundert Euro pro Jahr betragen können. Wer sich auf ein solches Angebot eingelassen hat, sollte Zahlungen zurückhalten und sofort anwaltlichen Rat suchen.

 

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