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Mandanteninformationen

Grunderwerbsteuer - Ist die Heranziehung von Grundbesitzwerten verfassungsgemäß?
16.09.2009
 

In den letzten Jahren ist die Grunderwerbsteuer - nicht zuletzt aufgrund der angespannten Haushaltslage - zunehmend ins Blickfeld der Finanzverwaltung geraten. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung; in der Regel entspricht dies dem Kaufpreis. Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine Gegenleistung nicht ermittelt werden kann oder wenn eine Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz insgesamt auf einen anderen Anteilseigner übertragen wird. In diesen Fällen bemisst sich die Grunderwerbsteuer nach den vom Finanzamt gesondert festzustellenden Grundbesitzwerten (Bedarfswerten).

Die Grundbesitzbewertung hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Vergangenheit als verfassungswidrig beanstandet. In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesfinanzhof das Bundesfinanzministerium aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Heranziehung der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer verfassungsgemäß ist. Letztlich wird das BVerfG diese Frage klären müssen.

 

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