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Mandanteninformationen

Ohne Befähigungsnachweis keine Umsatzsteuerfreiheit
01.10.2016
 

Im Zusammenhang mit alternativen Behandlungsmethoden heißt es auch in Medizinerkreisen manchmal: Wer heilt, hat recht. Steuerrechtlich hat sich das Finanzgericht Hamburg (FG) die Sache nicht ganz so einfach gemacht. Anlass zum Grübeln bot ihm der Betreiber eines Instituts für Audio-Psycho-Phonologie. Er behandelte Menschen mit Hör- und Wahrnehmungsstörungen nach der sogenannten Tomatis-Methode. Der Kläger hatte an verschiedenen Kursen am Tomatis-Institut teilgenommen und war Assistent von Dr. med. Alfred Tomatis gewesen.

Bei seinen Patienten handelte es sich größtenteils um Kinder mit Hörstörungen. Die Behandlungskosten wurden nur selten von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Der Kläger ging dennoch davon aus, dass seine Leistungen als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Dieser Auffassung ist das FG nicht gefolgt. Denn bei der Ausübung von therapeutischen Maßnahmen nach der Tomatis-Methode handelt es sich um keine „ähnliche heilberufliche Tätigkeit“. Satzsteuerbefreit sind aber nur Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit sowie aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker.

Im Fall des Klägers kam eine Qualifikation als ähnliche heilberufliche Tätigkeit deshalb nicht in Betracht, weil er nicht über den erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis verfügte. Denn es gibt in Deutschland bisher weder berufsrechtliche Regelungen noch eine staatliche Erlaubnis und Überwachung der Berufsausübung für Tomatis-Therapeuten.

Der Befähigungsnachweis kann sich in Ausnahmefällen zwar auch daraus ergeben, dass die Sozialversicherungsträger die Kosten übernehmen. Da die Therapie aber noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten ist und die Kosten nur in Ausnahmefällen übernommen werden, schied im Urteilsfall auch diese Möglichkeit aus. Die Leistungen des Klägers waren umsatzsteuerpflichtig.

 

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