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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Entschädigung für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit steuerpflichtig
01.12.2016
 

Entschädigungszahlungen, die ein Arbeitnehmer für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind laut Bundesfinanzhof steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ob die Arbeitszeiten in rechtswidriger Weise überschritten wurden, spielt keine Rolle. Ebenso ist unerheblich, ob der Ausgleich der Überstunden auch durch Freizeitausgleich anstelle von Arbeitslohn hätte erfolgen können.

Die Zahlung wäre nämlich nicht geleistet worden, wenn die rechtswidrige Mehrarbeit nicht erbracht worden wäre. Sachgrund für die Zahlung war folglich nicht die einen Schadenersatzanspruch begründende Handlung des Arbeitgebers, sondern allein die Erbringung der Arbeitsleistung.

 

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