Das Jahr 2017 ist ein Wahljahr und so ist es wenig verwunderlich, dass die Bundesregierung den Steuerzahlern - insbesondere den Familien - schnell noch etwas Gutes tun möchte. Konkret ist geplant, das Kindergeld in den Jahren 2017 und 2018 um monatlich 2 € je Kind anzuheben. Damit erhielten Eltern in den nächsten beiden Jahren folgende Zahlungen: Kindergeld 2017 2018 für das erste und zweite Kind je 192 € 194 € für das dritte Kind 198 € 200 € ab dem vierten Kind je 223 € 225 € Der Kinderzuschlag für Geringverdiener soll auf 170 € angehoben werden. Der Kinderfreibetrag soll 2017 auf 4.716 € und 2018 nochmals auf 4.788 € steigen. Hinweis: Im Rahmen Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt (von sich aus), ob das im Jahr ausgezahlte Kindergeld oder der Abzug des Kinderfreibetrags für Sie günstiger ist. Der Gesetzgeber will aber nicht nur Familien entlasten, sondern sieht auch Erleichterungen für alle Steuerzahler vor. So soll der Grundfreibetrag 2017 auf 8.820 € und 2018 auf 9.000 € angehoben werden. Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2017 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen gerne persönlich. Schließlich ist geplant, die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Darunter versteht man die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommen- steuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden. Das will man in den kommenden beiden Jahren nachholen. Hinweis: Nach Abschluss der Beratungen über das Gesetz werden wir Sie nochmals ausführlich über die Entlastungen informieren. |