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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Höchst- und Pauschbeträge für beruflich bedingte Umzugskosten
01.01.2017
 

Bei einem beruflich veranlassten Wohnungswechsel kann der Arbeitgeber Umzugskosten in bestimmtem Umfang steuerfrei ersetzen. Alternativ kann der Arbeitnehmer sie als Werbungskosten absetzen. Die Finanzverwaltung hat die seit dem 01.03.2015 geltenden Höchst- und Pauschbeträge rückwirkend ab dem 01.03.2016 angepasst und gleichzeitig die ab dem 01.02.2017 geltenden Beträge bekanntgegeben:

 

ab dem

 

01.03.2016

01.02.2017

Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen bei Ehe­paaren/Lebenspartnern

1.493 €

1.528 €

Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen bei Ledigen

746 €

764 €

Erhöhungsbetrag je Kind

329 €

337 €

Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten

1.882 €

1.926 €

Aufwendungen für die Beschaffung klimabeding­ter Kleidung und der Ausstattungsbeitrag bei Auslandsumzügen können nach wie vor nicht steuerfrei ersetzt oder als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

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