Um das gesellschaftliche Engagement bei der Hilfe für Flüchtlinge zu fördern, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) 2015 die steuerlichen Spendenregeln für Helfer und Unterstützer gelockert. Ursprünglich waren die gelockerten Spendenregeln vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2016 anwendbar. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF diese Frist bis zum 31.12.2018 verlängert.
Hinweis: Wir informieren Sie gerne ausführlich über die Einzelheiten.
|