Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Neue Einbauküche muss über zehn Jahre abgeschrieben werden
01.03.2017
 

Wenn ein Vermieter eine neue Einbauküche in sein Mietobjekt einbaute, konnte er die Kosten für die Spüle und den Herd bisher in aller Regel sofort als Erhaltungsaufwand abziehen. Beide Geräte wurden zu den unselbständigen Gebäudebestandteilen gezählt.

Kürzlich wollte ein Vermieter erreichen, dass sein Finanzamt nicht nur die Ausgaben für Spüle und Herd sofort zum Werbungskostenabzug zulässt, sondern auch die Kosten der Einbaumöbel (Unterschränke). Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) hatte er argumentiert, jedes Möbelstück der Küche sei einzeln zu betrachten und aufgrund eines Einzelpreises unter 410 € als geringwertiges Wirtschaftsgut anzusehen. Der BFH hat jedoch entschieden, dass die Kosten der Erneuerung einer Einbauküche einheitlich über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden müssen. Auch die Aufwendungen für die Spüle, den Herd und andere Elektrogeräte sind nach dem Urteil in diesen Gesamtaufwand einzurechnen.

Hinweis: Das Urteil ist über den Vermietungsbereich hinaus auch für Unternehmer und Freiberufler relevant, die zum Beispiel für ihre Sozialräume Einbauküchen anschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG