Die Deutschen sind in der Welt für ihre Bürokratie bekannt. Dabei sind die hiesigen Steuerformulare sicher als „Bürokratie at its best“ zu bestaunen. Hinzu kommt, dass die Formulare nicht bleiben, wie sie sind, sondern jedes Jahr überarbeitet werden. Das gilt für alle Steuerarten. Für einen Geschäftsführer, der pflichtgemäß die Eintragungen des Steuerberaters in den Formularen nachzuvollziehen wünscht, wird die Körperschaftsteuererklärung 2016 eine besondere Herausforderung darstellen: Die Deklarationsformulare unterlagen einer so grundlegenden Renovierung wie schon seit Jahren nicht mehr. So entfällt zum Beispiel die separate Feststellungserklärung zum Eigenkapital, dafür gibt es nun die neue Anlage KSt 1 F. Die Anlage A (steuerlich nichtabzugsfähige Betriebsausgaben) ist entfallen, deren Angaben sind in den Hauptvordruck überführt worden. Neu sind die Anlage Verluste und die Anlage Zinsschranke, die - wie der jeweilige Name schon verrät - die Berechnung der vortragsfähigen Verluste bzw. der Zinsschranke beherbergen. Erfreulich ist, dass es nun auch Freitextfelder gibt. Damit kann man dem Finanzamt auch bei rein elektronischer Übermittlung der Steuererklärung individuelle Hinweise oder sachdienliche Erläuterungen geben. |