Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Steuerbefreiung für die Lieferung von Blutplasma
01.08.2017
 

Das europäische Recht sieht eine Steuerbefreiung für die Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch vor, die auch Blutplasma umfasst. Diese Steuervergünstigung setzt aber voraus, dass das Plasma zu therapeutischen Zwecken geliefert wird.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2016 entschieden, dass die Vorschrift eingeschränkt auszulegen ist. Die Lieferung ist nicht steuerfrei, wenn es sich um Blutplasma handelt, das zwar aus menschlichem Blut gewonnen wurde, aber nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke bestimmt ist. In dem Verfahren hatte die Gesellschaft für transfusionsmedizinische Dienste mbH (TMD) Blutplasma an ein Pharmaunternehmen geliefert, das es zur Herstellung von Medikamenten nutzte. Deshalb greift die Steuerbefreiung nach europäischem Recht laut EuGH nicht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.

Außerdem definiert das BMF genauer, was unter dem Begriff des menschlichen Bluts zu verstehen ist. Danach gehören zu menschlichem Blut sowohl Erzeugnisse aus Vollblut wie Frischblut und Vollblutkonserven als auch Erzeugnisse aus Blutbestandteilen. Dies können beispielsweise Blutzellen und Blutplasma wie Serum- und Plasmakonserven sein. Auch Heparin-Blutkonserven und Konserven zellulärer Bestandteile, zum Beispiel Thrombozytenkonzentrat und Erythrozytenkonzentrat, sind menschliches Blut im Sinne des europäischen Rechts.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG