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Mandanteninformationen

Wann Sprachaufenthalte einen Kindergeldanspruch eröffnen
01.12.2017
 

Auch nach dem 18. Geburtstag eines Kindes können dessen Eltern weiterhin Kindergeld erhalten, wenn das Kind noch für einen Beruf ausgebildet wird. Sprachaufenthalte im Ausland klassifizieren die Familienkassen bzw. die Finanzämter kindergeldrechtlich allerdings nicht ohne weiteres als Berufsausbildung.

So erging es auch den Eltern eines 18-Jährigen, der nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem internationalen missionarischen Trainingsprogramm in den USA teilgenommen hatte. Der deutschsprachige Zweig des Veranstalters verstand sich als internationale Bewegung junger Christen. Im Anschluss an das Trainingsprogramm wollte der Sohn ein juristisches Studium an der Bucerius Law School in Hamburg aufnehmen. Die Familienkasse erkannte den Eltern den Kindergeldanspruch für die Dauer des Auslandsaufenthalts ab, weil es darin keine kindergeldrechtlich relevante Berufsausbildung sah.

Der Bundesfinanzhof (BFH) war jedoch anderer Ansicht: Ein Kind wird für einen Beruf ausgebildet, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Sprachaufenthalte im Ausland können als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn das Erlernen der Fremdsprache

·       einen konkreten Bezug zum angestrebten Beruf aufweist und

·       der Spracherwerb dem Kind nicht allein in Eigenregie überlassen bleibt.

Beide Voraussetzungen waren im Streitfall erfüllt. Da die Aufnahme an der Bucerius Law School eine erfolgreiche Teilnahme an einem englischen Sprachtest erforderte, bestand ein kon­kreter Bezug zum Berufsziel. Der Spracherwerb war dem Kind auch nicht in Eigenregie überlassen, da mit dem Auslandsaufenthalt ein strukturierter Unterricht in englischer Sprache und Lernkontrollen verbunden waren.

Hinweis: Auch Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses können kindergeldrechtlich als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie von einem theoretisch-sys­tematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden flankiert werden. Soll ein Au-pair-Aufenthalt auf einen anerkannten Fremdsprachentest (z.B. TOEFL) vorbereiten, können ausnahmsweise auch weniger als zehn Wochenstunden für eine kindergeldrechtliche Anerkennung genügen.

 

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