Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein Maßnahmenpaket zum grenzüberschreitenden Onlinehandel geeinigt. Die neuen Regeln werden schrittweise bis 2021 in Kraft treten und unter anderem folgende Änderungen mit sich bringen: · Die Mehrwertsteuerregelungen für Start-ups, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Waren online an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen, sollen ab 2019 vereinfacht werden. Die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von weniger als 10.000 € pro Jahr richtet sich für Kleinstunternehmen demnächst nach den Vorschriften des Landes, in dem sie ihren Sitz haben. Für kleine und mittlere Unternehmen sollen vereinfachte Verfahren für grenzüberschreitende Verkäufe im Wert von bis zu 100.000 € pro Jahr gelten. · Unternehmen, die Waren online verkaufen, können ihren EU-Mehrwertsteuerpflichten künftig über ein einheitliches Onlineportal in ihrer Landessprache nachkommen. Damit ist es nicht mehr erforderlich, sich in jedem EU-Mitgliedstaat zu registrieren, in dem Ware verkauft werden soll. · Onlinemarktplätze müssen künftig dafür Sorge tragen, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wird, die für Verkäufe von Drittlandsunternehmen an EU-Verbraucher anfällt. Hiervon erfasst wird der Verkauf von Waren, die Nicht-EU-Unternehmen bereits in Warenlagern (sogenannten Erfüllungszentren) innerhalb der EU lagern. Diese Lagerung diente bislang dem Zweck, Waren mehrwertsteuerfrei an EU-Verbraucher zu verkaufen. |