Durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug können Arbeitgeber schnell in eine Haftungsfalle geraten. Möchten sie dem Risiko entgehen, vom Fiskus später für Lohnsteuerbeträge in Haftung genommen zu werden, können Arbeitgeber vorab eine kostenlose Anrufungsauskunft bei ihrem Finanzamt zu lohnsteuerlichen (Zweifels-)Fragen einholen. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die zentralen Regeln zur Anrufungsauskunft zusammengefasst. Hinweis: Über eine solche Auskunft kann zum Beispiel geklärt werden, ob eine Person überhaupt einer lohnsteuerlich relevanten nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht oder ob gezahlte Sachbezüge lohnsteuerfrei belassen werden können. Der zentrale Vorteil der Anrufungsauskunft liegt darin, dass das Finanzamt an seine Aussagen gebunden ist, so dass der Arbeitgeber später nicht belangt werden kann, wenn er der Auskunft entsprechend vorgeht und keine Lohnsteuer einbehält. Das gilt sogar, wenn die Auskunft unrichtig war. Der Sachverhalt muss im Antrag präzise formuliert und später ohne Abweichungen in die Tat umgesetzt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung. Mit freundlichen Grüßen |