Kleine und mittlere Betriebe können die steuermindernde Auswirkung einer betrieblichen Investition vorverlegen: Bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines noch anzuschaffenden Wirtschaftsguts (des Anlagevermögens) können sie über einen Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd abziehen. Die Steuerentlastung tritt somit teilweise ein, bevor das Wirtschaftsgut gekauft wird, so dass sich ein Liquiditätsvorteil für den Betrieb ergibt. Hinweis: Ähnliche Abzugsregeln gab es schon vor der Unternehmensteuerreform 2008 unter dem Namen „Ansparabschreibung“. Zu dieser alten Rechtslage hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für Luxuskarossen kein Abzugsposten gebildet werden darf. Im Streitfall hatte eine Unternehmerin ihrem Finanzamt angekündigt, sie werde einen Sportwagen für 450.000 € und eine Luxuslimousine für 400.000 € anschaffen. Für die geplanten Investitionen machte sie eine gewinnmindernde Ansparabschreibung von 270.000 € geltend. Das Finanzamt erkannte den Abzugsposten jedoch nicht an und erhielt nun Rückendeckung vom BFH. Das Gericht hat entschieden, dass die geplanten Aufwendungen für die Anschaffung der Luxuskarossen unangemessenen betrieblichen Repräsentationsaufwand darstellten. Die Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage sei daher ausgeschlossen. Die Unternehmerin hatte keine Mitarbeiter beschäftigt, über Jahre keinen Repräsentationsaufwand getragen und jährliche Betriebseinnahmen von etwa 105.000 € erzielt. Unter diesen Gegebenheiten erschienen dem BFH die geplanten Käufe von Luxuswagen im Wert von 850.000 € schlichtweg überzogen. Hinweis: Aufgrund der Argumentation des BFH ist davon auszugehen, dass für unangemessenen Repräsentationsaufwand auch kein Investitionsabzugsbetrag nach neuer Rechtslage gebildet werden darf. Dem Urteil lässt sich jedoch auch entnehmen, dass der Kauf von hochpreisigen Pkws nicht per se als unangemessener Repräsentationsaufwand gilt. Zu berücksichtigen sind insbesondere die Größe des Unternehmens, die Höhe des langfristigen Umsatzes und Gewinns sowie die Bedeutung der Kosten für den Geschäftserfolg. |