Noch sind die steuerlichen Ziele der neuen Bundesregierung eher schwammig gefasst, deutlich erkennbar ist aber, welche Themen demnächst auf der Agenda des Gesetzgebers stehen werden. Für Unternehmen sind vor allem die folgenden, im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD skizzierten Vorhaben von Bedeutung: · Umsetzung der „Anti-Tax Avoidance Directive“ (ATAD) der EU, insbesondere zeitgemäße Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung, Ergänzung von Hybridregelungen und Anpassung der Zinsschranke · Bekämpfung von Steuerdumping, Steuerbetrug, Steuervermeidung und Geldwäsche · Gerechte Besteuerung großer Konzerne · Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung, insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen · Ergreifen von Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft · Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Internet · Abschmelzung von Möglichkeiten der Grunderwerbsteuervermeidung · Steuerliche Anreize für Unternehmensgründungen und Wagniskapital; Befreiung von der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung in den ersten beiden Jahren nach Gründung und Entbürokratisierung durch einen „One-Stop-Shop“ für Antrags-, Genehmigungs- und Besteuerungsverfahren · Reduzierung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge auf 0,5 % des inländischen Listenpreises und Einführung einer auf fünf Jahre befristeten Sonder-AfA von 50 % Hinweis: Mit dem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD den Grundstein für die gemeinsame Regierungsarbeit in dieser Legislaturperiode gelegt. Abzuwarten bleibt, inwieweit die vorgesehenen Maßnahmen nun auch tatsächlich umgesetzt werden. |