Tätigt ein Zahntechniker Umsätze durch die Wiederaufbereitung gebrauchter Brackets und Bänder, liegen nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts München Umsätze aus einer Tätigkeit als Zahntechniker vor, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen. Von der Ermäßigung sind danach alle Lieferungen und sonstigen Leistungen erfasst, die für das Berufsbild des Zahntechnikers typisch sind. Außerdem sei es für den ermäßigten Umsatzsteuersatz nicht erforderlich, dass die Tätigkeit im Auftrag von Heilkundigen erbracht wird.
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