Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Wertgrenzen der Kleinunternehmerregelung bei Wiederverkäufern
01.09.2018
 

Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr die Grenze von 17.500 € nicht überschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich die Umsatzgrenze von 50.000 € nicht überschreiten, werden umsatzsteuerlich als „Kleinunternehmer“ eingestuft. Bei ihnen erhebt das Finanzamt keine Umsatzsteuer. Bei Wiederverkäufern (z.B. Gebrauchtwagenhändlern), die der Differenzbesteuerung unterliegen, richtet sich der „Gesamtumsatz“ im Sinne der Kleinunternehmerregelung nach Ansicht der Finanzverwaltung nach dem vereinnahmten Entgelt und nicht nach dem Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis.

Hinweis: Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer - wie der Name schon sagt - nur für die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet.

Ein Gebrauchtwagenhändler mit Differenzbesteuerung ist gerichtlich gegen die Sichtweise der Finanzverwaltung vorgegangen. Seine Jahresumsätze betrugen - bei Zugrundelegung der vereinnahmten Entgelte - 27.358 € (2009) und 25.115 € (2010), so dass sein Finanzamt die Wertgrenzen der Kleinunternehmerregelung als überschritten ansah und eine Einordnung als Kleinunternehmer ablehnte. Der Händler hingegen war der Ansicht, dass auf seine niedrigere Handelsspanne (Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis) von 17.328 € (2009) und 17.470 € (2010) abzustellen sei, weshalb er als Kleinunternehmer gelte und keine Umsatzsteuer schulde.

Der Fall gelangte bis vor den Bundesfinanzhof (BFH), der nun dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt hat, ob bei der Prüfung der Wertgrenzen der Kleinunternehmerregelung in Fällen der Differenzbesteuerung nur die (niedrigeren) Handelsspannen maßgeblich sind.

Hinweis: Das Verfahren ist von erheblicher Bedeutung für die Umsatzbesteuerung in der Gebrauchtwagenbranche. Im Vorlagebeschluss lässt der BFH durchscheinen, dass er selbst auf die Handelsspanne abstellen würde. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG