Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Kein anteiliger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines Eigenheims
01.10.2018
 

Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb kann zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn führen. Auch innerhalb dieser Frist fällt aber keine Steuer an, wenn die Immobilie ausschließlich oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Hierzu zählt allerdings nicht die Nutzung zur Vermietung oder die Nutzung zu beruflichen Zwecken. Ein Arbeitszimmer fällt somit eigentlich aus der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken heraus - meinte zumindest ein Finanzamt aus Nordrhein-Westfalen.

Ein mit dieser Rechtsauffassung konfrontiertes Eigentümerehepaar ließ sich das aber nicht gefallen und klagte vor dem Finanzgericht Köln (FG) gegen die Festsetzung von Einkommensteuer auf einen anteiligen Veräußerungsgewinn. Das FG folgte zwar der Auffassung des Finanzamts, dass eine anteilige berufliche Nutzung der eigenen Wohnung die private Nutzung ausschließt. Allerdings führte das nicht dazu, dass ein Veräußerungsgewinn festgesetzt werden konnte.

Besteuert werden kann ein „Gebäudeteil“ nur, wenn er ein eigenständiges Wirtschaftsgut darstellt. Bei einem in die häusliche Sphäre eingebundenen Arbeitszimmer ist das aber nicht der Fall. Abgesehen davon ist eine Besteuerung auch deshalb abzulehnen, weil die Kosten eines Arbeitszimmers oftmals nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht bzw. überhaupt steuerlich anerkannt werden. Das Finanzamt weiß also nur manchmal von einer nichtprivaten Nutzung im Eigenheim. Das würde dazu führen, dass manche Veräußerungen besteu-

ert werden und manche nicht, obwohl letztendlich der gleiche Sachverhalt vorliegt. Ein Verstoß gegen das grundgesetzlich verankerte Gleichheitsgebot wäre vorprogrammiert.

Hinweis: Sie haben Fragen zum häuslichen Arbeitszimmer? Gerne beraten wir Sie ganz konkret, wie und wann Sie beruflich bedingte Aufwendungen geltend machen können. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin, in dem wir Ihre Fragen besprechen können.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG