Die Erfüllung eines Schadenersatzanspruchs eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, der auf einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung gegenüber dem Arbeitnehmer beruht, führt beim Arbeitnehmer nicht zu einem Lohnzufluss. Das gilt aber nur, wenn dem Arbeitnehmer tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Davon ist auszugehen, wenn die Einkommensteuer ohne die arbeits- bzw. zivilrechtliche (Fürsorge-)Pflichtverletzung oder unerlaubte Handlung des Arbeitgebers niedriger festgesetzt worden wäre. Im Streitfall stand dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen nebst Fahrer zur Verfügung. Letztlich ging es darum, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadenersatz gegen seinen Arbeitgeber wegen nicht ordnungsgemäß geführter Fahrtenbücher hatte und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer durch eine etwaige Pflichtverletzung seines Arbeitgebers überhaupt ein Steuerschaden entstanden war. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs trägt der Arbeitnehmer die objektive Feststellungslast, dass die Ersatzleistung des Arbeitgebers der Erfüllung eines tatsächlich bestehenden Schadenersatzanspruchs diente. |