Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Sacheinlage in eine Personengesellschaft - Finanzverwaltung erlässt Übergangsregelung
04.12.2009
 

Überträgt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft (z.B. eine KG) ein Wirtschaftsgut seines Privatvermögens (z.B. ein Grundstück) in das Gesamthandsvermögen seiner Gesellschaft, kann ein Veräußerungsgeschäft mit allen steuerlichen Konsequenzen vorliegen - beispielsweise die Besteuerung eines Spekulationsgewinns, wenn ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren übertragen wird. Ein Veräußerungsgeschäft liegt immer dann vor, wenn die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten an der aufnehmenden Gesellschaft erfolgt. Werden nicht ausdrücklich (neue) Gesellschaftsrechte gewährt, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) entscheidend darauf an, wie die Einlage in das Gesellschaftsvermögen bei der Personengesellschaft verbucht wird. Nach Auffassung des BFH ist die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG auch ertragsteuerlich insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen, als ein Teil des Einbringungswerts in eine Kapitalrücklage eingestellt wird. Das Bundesfinanzministerium folgt dieser Meinung mit einer Übergangsregelung.

Hinweis: Da die Thematik der Sacheinlage in eine Personengesellschaft äußerst komplex ist und gegebenenfalls mit gravierenden steuerlichen Folgen verbunden sein kann, sollten Sie sich vor Abschluss entsprechender Verträge über die steuerliche Rechtslage und mögliche Gestaltungen genau informieren. Ihr Steuerberater ist Ihnen dabei gerne behilflich.
 

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG