Wer sich mit einem Einspruch gegen seinen Steuerbescheid wehrt, bekommt - rein statistisch gesehen - fast in zwei von drei Fällen recht. Das geht aus der neuen Einspruchsstatistik für 2017 hervor, die das Bundesfinanzministerium kürzlich veröffentlicht hat. Demnach haben Steuerzahler im Jahr 2017 bundesweit 3.245.975 Einsprüche eingelegt. Die Finanzämter haben die offenen Einspruchsverfahren in 64 % der Fälle durch Abhilfe erledigt - die Steuerzahler bekamen in diesen Fällen also recht. Aus der hohen Erfolgsquote von Einsprüchen kann allerdings nicht geschlossen werden, dass ein derart hoher Anteil an Steuerbescheiden fehlerhaft ist, denn Abhilfen werden von den Finanzämtern auch erlassen, wenn · ein Steuerzahler Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid einlegt und erst in diesem Zuge seine Steuererklärung nachreicht, · im Einspruchsverfahren erstmalig Aufwendungen geltend gemacht werden oder · Einsprüche aufgrund anhängiger Musterverfahren dadurch erledigt werden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk in den angefochtenen Steuerbescheid aufgenommen wird. Rund jeden fünften eingelegten Einspruch (22,1 %) haben die Steuerzahler wieder zurückgenommen. Hinweis: Zum 31.12.2017 waren bei deutschen Finanzämtern 2.272.125 Einsprüche unerledigt, davon ruhten 1.181.811 Verfahren (z.B. wegen anhängiger Musterklagen). Nur in 1,8 % der abschlägig beschiedenen Einspruchsverfahren wurde 2017 Klage vor einem Finanzgericht erhoben. |