Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Knapp zwei Drittel der Einsprüche hatten Erfolg
01.01.2019
 

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die neue Einspruchsstatistik für 2017 veröffentlicht. Demnach haben Steuerzahler im Jahr 2017 bundesweit 3.245.975 Einsprüche eingelegt. Die Finanzämter haben die offenen Einspruchsverfahren in 64 % der Fälle durch Abhilfe erledigt - die Steuerzahler bekamen in diesen Fällen also recht. Aus der hohen Erfolgsquote von Einsprüchen kann allerdings nicht geschlossen werden, dass ein derart hoher Anteil an Steuerbescheiden fehlerhaft ist, denn Abhilfen erlassen die Finanzämter auch, wenn

·     ein Steuerzahler Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid einlegt und erst in diesem Zuge seine Steuererklärung nachreicht,

·     im Einspruchsverfahren erstmalig Aufwendungen geltend gemacht werden oder

·     Einsprüche aufgrund anhängiger Musterverfahren dadurch erledigt werden, dass in den angefochtenen Steuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen wird.

Rund jeden fünften eingelegten Einspruch (22,1 %) haben die Steuerzahler wieder zurückgenommen.

Hinweis: Zum 31.12.2017 waren bei deutschen Finanzämtern 2.272.125 Einsprüche unerledigt, davon ruhten 1.181.811 Verfahren (z.B. wegen anhängiger Musterklagen). Nur in 1,8 % der abschlägig beschiedenen Einspruchsverfahren wurde 2017 Klage vor einem Finanzgericht erhoben.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG