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Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Bundesrat stimmt steuerlichen Entlastungen ab 2019 zu
01.02.2018
 

In seiner Sitzung am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz sieht sowohl eine Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags als auch Erleichterungen für alle anderen Steuerzahler vor.

Das Kindergeld wird ab dem 01.07.2019 um 10 € monatlich angehoben. Damit erhalten Eltern ab diesem Zeitpunkt folgende monatliche Zahlungen:

Kindergeld

ab 01.07.2019

für das erste und zweite Kind je

204 €

für das dritte Kind

210 €

für das vierte und jedes weitere Kind

235 €

Mit dieser Anhebung geht auch eine Erhöhung des Kinderfreibetrags einher. Im ersten Schritt erfolgt eine Erhöhung ab 2019 auf 4.980 € und in einem zweiten Schritt ab 2020 auf 5.172 €. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob der Abzug des Kinderfreibetrags oder das Kindergeld für Sie als Steuerzahler günstiger ist. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen gerne.

Neben Entlastungen für Familien enthält das Gesetz auch Erleichterungen für alle anderen Steuerzahler. So steigt der Grundfreibetrag ab 2019 auf 9.168 € und ab 2020 auf 9.408 € an.

Damit einhergehend können Steuerzahler, die einen Angehörigen mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2019 auch größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Die notwendigen Voraussetzungen hierfür sowie das Verfahren erläutern wir Ihnen gerne.

Schließlich wird mit dem Gesetz die sogenannte kalte Progression ein wenig abgemildert. Darunter versteht man die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden.

 

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