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Mandanteninformationen

Lohnsteuerrelevante Änderungen ab 2019 im Überblick
01.02.2018
 

Das eingangs vorgestellte Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält auch lohnsteuerrelevante Neuerungen. Die Wichtigsten haben wir für Sie im Überblick:

·     Öffentlicher Personennahverkehr: Jobtickets für Pendler sind ab 2019 steuerfrei. Die Steuerbegünstigung gilt auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Die steuerfreien Leistungen werden jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet.

·     Privatnutzung eines betrieblichen Fahrrads: Der Arbeitgeber hat ab 2019 die Möglichkeit, seinen Arbeitnehmern betriebliche Fahrräder für die private Nutzung steuerfrei zu überlassen. Das gilt auch für Elektrofahrräder, allerdings nur, wenn diese nicht als Kfz gelten. Die steuerfreie Überlassung wird nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet.

·     Förderung der Elektromobilität: Für (Hy­brid-)Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden, wird bei der Dienstwagenbesteuerung die Bemessungsgrundlage halbiert (1 % des halben Listenpreises, und zwar für Arbeitnehmer und für Selbständige). Die Neuregelung gilt auch für E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kfz einzuordnen sind.

·     Zertifizierung gesundheitsfördernder Maßnahmen: Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 500 € im Jahr steuerfrei. Künftig setzt die Steuerbefreiung bei individuellen Maßnahmen eine Zertifizierung voraus. Das Gesetz enthält eine Übergangsregelung bis 2020.

·     Arbeiten im Ausland: Wer als Arbeitnehmer in Deutschland wohnt und in einem anderen Staat arbeitet, dessen Arbeitslohn wird oft durch ein Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei gestellt. In diesen Fällen können Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung) als Sonderausgaben geltend gemacht werden, was jetzt auch gesetzlich abgesichert wurde.

Hinweis: Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesen Änderungen.

 

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