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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

EU aktualisiert die Liste unkooperativer Länder

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
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Mandanteninformationen

Was ändert sich für Privatpersonen?
01.02.2019
 

Der Bundesrat hat am 23.11.2018 dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Obwohl es der Name des Gesetzes nicht vermuten lässt, handelt es sich um ein Jahressteuergesetz. Die wichtigsten steuerlichen Änderungen für Privatpersonen haben wir zusammengefasst:

·     Der Übungsleiter-Freibetrag wird nun auch gewährt, wenn die nebenberufliche oder ehrenamtliche Übungsleitertätigkeit für Auftraggeber in der Schweiz ausgeübt wird.

·     Die Steuerbefreiung für Pflegegelder wurde an die seit 2018 geltenden Regelungen des Sozialgesetzbuchs angepasst, und der Entlastungsbetrag, auf den Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch haben, wurde steuerlich freigestellt.

·     Die Zuordnungsregelung zur Kinderzulage bei der Riester-Rente wurde auf gleichgeschlechtliche Ehepaare ausgeweitet. Zudem muss ab dem 01.01.2020 die Identifikationsnummer des Kindes beim Antrag auf Kinderzulage angegeben werden.

Hinweis: Gerne erläutern wir Ihnen die Details zu diesen Änderungen.

 

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