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Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
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Mandanteninformationen

Verlustabzug bei Körperschaften
01.02.2019
 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zum Wegfall des Verlustabzugs bei Körperschaften bei einem Anteilswechsel von mehr als 25 % bis zu 50 % für verfassungswidrig erklärt. Im Rahmen des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde die Regelung rückwirkend ab 2008 gestrichen. Zu einem Wegfall des Verlustabzugs bei Körperschaften kommt es nur noch bei einem Anteilswechsel von mehr als 50 %.

Hinweis: Gerne erläutern wir Ihnen, was sich im Einzelnen hinter der rückwirkenden Streichung der Regelung zum anteiligen Wegfall des Verlustabzugs verbirgt.

 

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