Was geschieht, wenn der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der zu mindestens 10 % an deren Stammkapital beteiligt ist, ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt, um ein verzinsliches Gesellschafterdarlehen an die Kapitalgesellschaft auszureichen? Die Schuldzinsen für das Refinanzierungsdarlehen sind grundsätzlich durch die Erträge aus dem Gesellschafterdarlehen veranlasst und können daher als Werbungskosten bei den (tariflich besteuerten) Kapitaleinkünften des Gesellschafters abgezogen werden. Das im Bereich der Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenabzugsverbot greift in diesem Fall nicht. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Grundsätze auch gelten, wenn die Kapitalgesellschaft die geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Gesellschafterdarlehen nicht erbringt. Die Schuldzinsen aus dem Refinanzierungsdarlehen können allerdings später unter das Werbungskostenabzugsverbot für Kapitaleinkünfte fallen, wenn ein Wechsel des Veranlassungszusammenhangs eintritt. Hinweis: Wir beraten Sie gerne ausführlich zu etwaigen durch Beteiligungserträge veranlassten Refinanzierungszinsen. |