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Mandanteninformationen

„ElsterFormular“ ist nur noch bis 2019 nutzbar!
01.04.2019
 

Während Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften ihre Steuererklärung(en) elektronisch abgeben müssen, besteht für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter nach wie vor die Möglichkeit der Steuererklärung auf Papier. 2018 haben 23,1 Mio. Bürger ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgegeben. Das lief für alle Steuererklärungen über die Elster-Schnittstelle (Elektronische Steuererklärung), unabhängig vom Softwareanbieter des Steuerzahlers.

Die Finanzverwaltung selbst bietet aber auch zwei (kostenlose) Lösungen an: „ElsterFormular“ und „Mein ELSTER“. Während „ElsterFormular“ eine Software zum Download darstellt, erfolgt die Erstellung der Steuererklärung mittels „Mein ELSTER“ ausschließlich im Internetbrowser.

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt), das maßgeblich hinter der Entwicklung von Elster steckt, weist darauf hin, dass das Programm „ElsterFormular“ nur noch bis einschließlich 2019 (Steuerjahr 2019) nutzbar sein wird. Ab dem Jahr 2020 muss dann zwingend die Onlineplattform „Mein ELSTER“ genutzt werden. Das BayLfSt erläutert zudem, dass die Daten von ElsterFormular exportiert werden können. Weitere Vorteile von „Mein ELSTER“: Über die reine Abgabe der Steuererklärung hinaus kann in gewissem Umfang mit dem Finanzamt kommuniziert werden. So können elektronische Anträge und Mitteilungen an das Finanzamt gesendet werden. Mittels „Mein ELSTER“ kann auch elektronisch Einspruch eingelegt und Fristverlängerung beantragt werden. Zudem werden Steuerbescheide (zusätzlich zum Papierbescheid) elektronisch zur Verfügung gestellt.

 

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