Der Bundesfinanzhof (BFH) hat untersucht, ob ein Sky-Bundesliga-Abo ein Arbeitsmittel sein kann und die Ausgaben für das Abo deshalb als Werbungskosten abziehbar sind. Im Streitfall war der Kläger als Co-Trainer einer U-23-Mannschaft und hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins angestellt. Er hatte beim Pay-TV-Sender „Sky“ für 46,90 € pro Monat ein Abonnement abgeschlossen, das aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ bestand. Den anteiligen Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Werbungskosten geltend, weil er sich die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur ansehe, um Erkenntnisse für seine Trainertätigkeit zu gewinnen. Das Finanzamt und das Finanzgericht (FG) lehnten den Werbungskostenabzug ab, weil ein Sky-Bundesliga-Abo immer privat und nicht beruflich veranlasst sei. Der Inhalt des Pakets sei nicht - wie bei einer Fachzeitschrift - auf ein Fachpublikum zugeschnitten. Der BFH hat das Urteil aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen. Die Kosten eines Bundesliga-Abos könnten durchaus Werbungskosten eines Fußballtrainers sein, sofern das Abo tatsächlich (ausschließlich oder überwiegend) beruflich genutzt worden sei. Dazu hatte das FG keine Feststellungen getroffen, was es nun nachholen muss. Der BFH regte an, hierzu Trainerkollegen und Spieler zu vernehmen. Mit freundlichen Grüßen |