Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat errechnet, dass von 21,2 Mio. Personen, die 2015 in Deutschland eine gesetzliche, private oder betriebliche Rente bezogen haben, nur 5,8 Mio. Personen (27 %) Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen mussten. Im selben Jahr lag das Gesamtvolumen der Rentenleistungen bei 278 Mrd. €, wovon nur 43,4 Mrd. € (16 %) tatsächlich besteuert wurden. Die ausgewerteten Daten stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen, die erstmals für den Veranlagungszeitraum 2015 verfügbar ist. Daneben wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik herangezogen, deren Ergebnisse aufgrund der langen Steuerveranlagungsfristen erst rund dreieinhalb Jahre nach Ende eines Veranlagungsjahres verfügbar sind. Hinweis: In Zukunft werden immer mehr Rentenempfänger einem Steuerzugriff unterliegen, weil zum einen Rentenerhöhungen zu 100 % steuerpflichtig sind und zum anderen Neurentner von vornherein einen immer größeren Teil ihrer Rente versteuern müssen. Entscheidend ist das Jahr des Rentenbeginns: Bei Renteneintritt vor 2005 galt noch ein steuerfreier Rentenanteil von 50 %. Der auf dieser Basis ermittelte steuerfreie Betrag der Jahresbruttorente konnte in den Folgejahren unverändert steuerfrei belassen werden. Dagegen können Steuerzahler mit Renteneintritt im Jahr 2018 nur noch einen steuerfreien Anteil von 24 % beanspruchen. Wer 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann zu 100 % versteuern (volle nachgelagerte Besteuerung). |