Im Rahmen ihres G-20-Treffens im Juni 2019 haben die Finanzminister der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer vereinbart, im nächsten Jahr Regelungen zu einer globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen zu beschließen. Sie folgen damit einer französisch-deutschen Initiative. Die Regelungen sollen verhindern, dass grenzüberschreitend tätige Konzerne ihren Steuerzahlungen durch komplexe internationale Firmengeflechte entgehen. Nach dem französisch-deutschen Vorschlag sollen sich alle Staaten auf einen weltweit geltenden Mindestsatz der Besteuerung einigen. Staaten können diesen Steuersatz zwar unterschreiten, andere Staaten können aber hierauf reagieren, indem sie Gewinne eines Unternehmens, die in ihrem Land erwirtschaftet, aber ins Ausland transferiert werden, mit der Differenz zum vereinbarten Mindeststeuersatz besteuern. Beispiel: Ein deutscher Konzern hat eine Tochtergesellschaft in einem Karibikstaat, in dem Gewinne sechs Prozentpunkte unter dem Mindeststeuersatz besteuert werden. Der deutsche Fiskus kann den dorthin verschobenen Gewinn aufgrund der Mindestbesteuerung mit den fehlenden sechs Prozentpunkten nachversteuern. Hinweis: Die G-20-Gruppe hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragt, für 2020 einen konkreten Lösungsvorschlag auszuarbeiten. |