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Mandanteninformationen

Midijobber dürfen seit 01.07.2019 mehr verdienen
01.09.2019
 

Um die Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnsektor gering zu halten, können Arbeitnehmer im Rahmen von Midijobs beschäftigt werden. Das Arbeitsentgelt durfte bei diesen Beschäftigungsverhältnissen bisher zwischen 450,01 € und 850 € pro Monat betragen, damit der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung zahlen musste. Dieser sogenannte „Übergangsbereich“ (bisher Gleitzone genannt) wurde zum 01.07.2019 ausgeweitet. Midijobber dürfen jetzt bis zu 1.300 € pro Monat verdienen. Damit sind ihre Rentenansprüche nun so ausgestaltet, als hätten die Midijobber den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung eingezahlt.

 

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