Um die Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnsektor gering zu halten, können Arbeitnehmer im Rahmen von Midijobs beschäftigt werden. Das Arbeitsentgelt durfte bei diesen Beschäftigungsverhältnissen bisher zwischen 450,01 € und 850 € pro Monat betragen, damit der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung zahlen musste. Dieser sogenannte „Übergangsbereich“ (bisher Gleitzone genannt) wurde zum 01.07.2019 ausgeweitet. Midijobber dürfen jetzt bis zu 1.300 € pro Monat verdienen. Damit sind ihre Rentenansprüche nun so ausgestaltet, als hätten die Midijobber den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung eingezahlt. |