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Mandanteninformationen

Midijobber dürfen seit Juli 2019 mehr verdienen
01.09.2019
 

Um die Sozialversicherungsbeiträge im Niedriglohnsektor gering zu halten, können Arbeitnehmer im Rahmen von Midijobs beschäftigt werden. Bisher durfte das Arbeitsentgelt bei diesen Beschäftigungsverhältnissen zwischen 450,01 € und 850 € pro Monat betragen (Gleitzone), damit der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung zahlen musste. Die Gleitzone für Midijobber wurde zum 01.07.2019 deutlich ausgeweitet. Sie dürfen jetzt bis zu 1.300 € pro Monat verdienen.

Hinweis: Die wohl wichtigste Neuerung für Midijobber betrifft jedoch die Rentenansprüche, die nun so ausgestaltet sind, als hätten die Midijobber den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung eingezahlt.

 

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