Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass die Bereitstellung von Tankkarten durch eine Muttergesellschaft für ihre Tochtergesellschaften als steuerfreie Kreditgewährung einzustufen ist. Im Urteilsfall ist der EuGH zu dem Ergebnis gekommen, dass die Muttergesellschaft im Rahmen des Erwerbs nur die Rolle eines Vermittlers spiele, da sie ihrer Tochtergesellschaft durch die Verwendung von Tankkarten ein einfaches Instrument zur Verfügung stelle, das ihr den Kauf des Kraftstoffs ermögliche. Sie erbringe dadurch eine steuerfreie Finanzdienstleistung gegenüber ihrer Tochtergesellschaft, indem sie den Kauf von Kraftstoff vorfinanziere. |