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Mandanteninformationen

Was ändert sich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz?
01.11.2019
 

Am 11.05.2019 ist das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) in Kraft getreten, durch das Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine bekommen und die Leistungen der Krankenkasse sowie die Versorgung verbessert werden sollen.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche erreichbar sein sollen. Parallel dazu wird das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Zudem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote erweitert. Die Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

Um den Patienten schneller Termine anbieten zu können, werden Terminservicestellen bis zum 01.01.2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt.

Hinweis: Das Gesetz beinhaltet ein größeres Angebot an ärztlichen Sprechstunden, die Verringerung von Wartezeiten, Onlineangebote zu Terminservicestellen, die Erreichbarkeit von Servicestellen im „24/7-Modus“ bis spätestens 01.01.2020, eine Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land, mehr Leistungen, eine bessere Versorgung und vieles mehr.

 

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