Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Bund der Steuerzahler kritisiert Doppelbesteuerung von Rentnern
01.02.2020
 

Seit 2005 gilt für Alterseinkünfte die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Im aktiven Berufsleben sind Beiträge zur Altersvorsorge zunächst steuermindernd als Sonderausgaben abziehbar, in der späteren Auszahlungsphase wird die Rente im Gegenzug (zukünftig) komplett besteuert.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert in diesem Zusammenhang die auftretende Doppelbesteuerung bei Rentnern, die aus ihrem bereits versteuerten Einkommen Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt haben und bei der Auszahlung ihrer Rente erneut besteuert werden. Der BdSt weist darauf hin, dass zu dieser Problematik momentan ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist. Der BdSt warnt, dass künftige Rentnerjahrgänge noch stärker von der Problematik betroffen sein werden. Denn sie können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen ihre Rente aufgrund des jährlich ansteigenden Besteuerungsanteils später aber voll versteuern.

Hinweis: Konkret fordert der BdSt, dass die geltenden Steuerregeln überarbeitet werden (so dass keine Doppelbesteuerung mehr eintritt), die Steuern direkt von der Rentenversicherung einbehalten werden (ähnlich wie beim Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern) und alle Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten, so dass sie bis zu einem Urteil des BFH verfahrensrechtlich offenbleiben.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG