Seit 2005 gilt für Alterseinkünfte die nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Im aktiven Berufsleben sind Beiträge zur Altersvorsorge zunächst steuermindernd als Sonderausgaben abziehbar, in der späteren Auszahlungsphase wird die Rente im Gegenzug (zukünftig) komplett besteuert. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert in diesem Zusammenhang die auftretende Doppelbesteuerung bei Rentnern, die aus ihrem bereits versteuerten Einkommen Beiträge in eine Altersvorsorge eingezahlt haben und bei der Auszahlung ihrer Rente erneut besteuert werden. Der BdSt weist darauf hin, dass zu dieser Problematik momentan ein Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig ist. Der BdSt warnt, dass künftige Rentnerjahrgänge noch stärker von der Problematik betroffen sein werden. Denn sie können heute nur einen Teil ihrer Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen, müssen ihre Rente aufgrund des jährlich ansteigenden Besteuerungsanteils später aber voll versteuern. Hinweis: Konkret fordert der BdSt, dass die geltenden Steuerregeln überarbeitet werden (so dass keine Doppelbesteuerung mehr eintritt), die Steuern direkt von der Rentenversicherung einbehalten werden (ähnlich wie beim Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern) und alle Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten, so dass sie bis zu einem Urteil des BFH verfahrensrechtlich offenbleiben. |