Für die Durchführung von Betriebsprüfungen werden die in Frage kommenden Unternehmen in folgende Größenklassen eingeordnet:
• Großbetriebe,
• Mittelbetriebe,
• Kleinbetriebe und
• Kleinstbetriebe.
Von dieser Einordnung hängt auch die Häufigkeit der Betriebsprüfungen ab.
Die Verwaltung hat mit Wirkung ab 01.01.2010 neue Abgrenzungsmerkmale für die Ein Einordnung in Größenklassen bekanntgegeben. Danach gelten unter anderem folgende Grenzen:
Betriebsart
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Betriebsmerkmale
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Großbetriebe über €
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Mittelbetriebe über €
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Kleinbetriebe über €
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Handelsbetriebe
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Umsatzerlöse oder
stl. Gewinn
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6.900.000
265.000
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840.000
53.000
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160.000
34.000
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Fertigungsbetriebe
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Umsatzerlöse oder
stl. Gewinn
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4.000.000
235.000
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480.000
53.000
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160.000
34.000
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freie Berufe
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Umsatzerlöse oder
stl. Gewinn
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4.300.000
540.000
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790.000
123.000
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160.000
34.000
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andere Leistungsbetriebe
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Umsatzerlöse oder stl. Gewinn
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5.300.000
305.000
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710.000
59.000
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160.000
34.000
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Land- und Forstwirtschaft
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Wirtschaftswert der selbstgenutzten Fläche oder
stl. Gewinn
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210.000
116.000
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100.000
60.000
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44.000
34.000
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Als bedeutsam gelten darüber hinaus alle Steuerfälle, in denen die Summe der positiven Einkünfte eines Jahres (keine Saldierung mit steuerlichen Verlusten) 500.000 € überschreitet. |