Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht verabschiedet. Danach können Reiseveranstalter den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten. Dieser ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist auf die Fälle begrenzt, in denen der Reisende oder der Reiseveranstalter von einem vor dem 08.03.2020 geschlossenen Pauschalreisevertrag zurücktritt. Dieser Gutschein, der von staatlicher Seite im Hinblick auf die aktuelle COVID-19-Pandemie und zeitlich befristet abgesichert wird, kann nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen beim Reiseveranstalter eingelöst werden. Die Absicherung erfolgt aber nur in Höhe der bereits für die Reise geleisteten Vorauszahlungen. |