Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung, weil Sie Ihre Wochenarbeitszeit durch eine Änderung Ihres Arbeitsvertrags unbefristet reduzieren, kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung liegen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass dies auch bei einer Änderungskündigung der Fall sein kann. Es muss jedoch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommen und die Änderung des Arbeitsvertrags muss unter rechtlichem und wirtschaftlichem Druck durch den Arbeitgeber veranlasst werden.
Hinweis: Die begünstigte Besteuerung der Abfindungszahlungen greift nicht, wenn Sie sich die Abfindung ratenweise über verschiedene Veranlagungszeiträume hinweg auszahlen lassen. |