Die Bundesregierung plant verschiedene Steuervereinfachungen, um Steuerzahler mit einer Behinderung von Nachweispflichten und die Finanzverwaltung von Prüfungstätigkeiten zu entlasten. Sie hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen auf den parlamentarischen Weg gebracht. Konkret sieht das Behinderten-Pauschbetragsgesetz die folgenden Maßnahmen vor: · Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge; · Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung); · Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung (GdB) kleiner 50; · Aktualisierung der GdB und deren Anpassung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem GdB von mindestens 20 berücksichtigt wird; · Anhebung des Pflege-Pauschbetrags als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege bei gleichzeitiger Umstellung der Systematik sowie Gewährung eines Pflege-Pauschbetrags für die Pflegegrade 2 und 3. Hinweis: Diese Änderungen sollen erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2021 gelten. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden. |