Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kosten einer Ersatzmutter sind nicht absetzbar

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Jahressteuergesetz 2020 bringt zahlreiche Änderungen
01.10.2020
 

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Bei der Einkommensteuer sind unter anderem folgende Änderungen geplant:

·     Investitionsabzugsbeträge: Die bisher erforderliche betriebliche Nutzung des Wirtschaftsguts von mindestens 90 % soll abgesenkt werden. Künftig soll es ausreichen, wenn das betreffende Wirtschaftsgut im maßgebenden Nutzungszeitraum zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Daneben soll für alle Einkunftsarten eine einheitliche Gewinngrenze in Höhe von 125.000 € gelten. Zudem ist eine Anhebung der begünstigten Investitionskosten von 40 % auf 50 % geplant. Die Änderungen sollen bereits für nach dem 31.12.2019 beginnende Wirtschaftsjahre gelten.

·     Verbilligte Wohnraumvermietung: Ab 2021 soll die 66-%-Grenze auf 50 % der ortsüblichen Miete herabgesetzt werden. Beträgt das Entgelt 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 % der ortsüblichen Miete, soll (wieder) eine Totalüberschussprognoseprüfung vorzunehmen sein.

·     Zusätzlichkeitserfordernis bei Arbeitgeberleistungen: Das Zusätzlichkeitserfordernis soll nur noch erfüllt sein, wenn die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, die verwen­dungs-/zweckgebundene Leistung nicht statt einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird. Die Regelung soll auf nach dem 31.12.2019 zugewendete Bezüge anwendbar sein.

Auch bei der Umsatzsteuer sind verschiedene Änderungen vorgesehen:

·     Das bisherige besondere Besteuerungsverfahren für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronische Dienstleistungen erbringen (Mini-One-Stop-Shop), soll auf Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaats über eine elektronische Schnittstelle, innergemeinschaftliche Fernverkäufe und alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ausgedehnt werden (One-Stop-Shop/einzige Anlaufstelle).

·     Für Fernverkäufe von Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert bis 150 € aus dem Drittlandsgebiet soll ein neuer Import-One-Stop-Shop (IOSS) eingeführt werden.

·     Innergemeinschaftliche Lieferungen sollen über die Nutzung elektronischer Schnittstellen in der Abwicklung vereinfacht werden.

·     Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers soll auf Telekommunikationsdienstleistungen ausgedehnt werden.

Weitere geplante Änderungen betreffen unter anderem das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Hier soll die Steuerbefreiung des Zugewinnausgleichs eingeschränkt werden.

Hinweis: Abzuwarten bleibt, welche Regelungen letztlich Eingang in den Regierungsentwurf finden. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG