Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung

Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen

Erleichterungen für Spendenabzug gelten auch 2024

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde angehoben
01.10.2020
 

Alleinstehende erhalten über die Steuerklasse II einen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. Er lag bisher bei 1.908 € und erhöhte sich für jedes weitere Kind um 240 €. Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der Entlastungsbetrag für 2020 und 2021 jeweils um 2.100 € auf 4.008 € erhöht.

Die Finanzämter pflegen den erhöhten Entlastungsbetrag mit Wirkung seit dem 01.07.2020 von Amts wegen in die ELStAM ein. Dabei wird ein Antrag des Steuerzahlers unterstellt. Arbeitnehmer können bis zum 30.11. einen Freibetrag beantragen, falls das Finanzamt ihn nicht gebildet hat. Sie können der Bildung eines Freibetrags aber auch formlos widersprechen.

Hinweis: Arbeitgeber können die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Juli und August 2020 rückwirkend korrigieren.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG