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Mandanteninformationen

Wachstumsbeschleunigungsgesetz - Viele Änderungen ab 2010
17.02.2010
 

Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, wurden die ersten Punkte des Koalitionsvertrags der Bundesregierung umgesetzt. Besonders für Familien kommt es zu Verbesserungen, und zwar über die zuvor bereits beschlossenen Entlastungen (z.B. Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer, erhöhter Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge) hinaus.
Zur Entlastung und Förderung der Familien wurden die steuerlichen Freibeträge für jedes Kind ab dem Veranlagungszeitraum 2010 auf insgesamt 7.008 € angehoben. Davon profitieren aber nur Eltern mit einem zu versteuernden Einkommen ab 60.000 €. Bei Singles reicht dafür die Hälfte. Um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern, wird das Kindergeld für jedes Kind um 20 € erhöht.

Kindergeld
2008
2009
2010
1. und 2. Kind je
154 €
164 €
184 €
3. Kind
154 €
170 €
190 €
ab dem 4. Kind je
179 €
195 €
215 €
Kinderfreibeträge
5.808 €
6.024 €
7.008 €
- Kinderfreibetrag
3.648 €
3.864 €
4.488 €
- Betreuungsfreibetrag
2.160 €
2.160 €
2.520 €

Bei der Erbschaftsteuerreform 2009 waren die Freibeträge für Geschwister(-kinder) zwar leicht auf 20.000 € angehoben worden, bei Überschreiten dieser Schwelle kam es jedoch zu drastisch steigenden Steuersätzen zwischen 30 % und 50 %. Ab 2010 gelten in der Steuerklasse II bei Erbschaften und Schenkungen geminderte Tarife zwischen 15 % und 43 %. Das betrifft Zuwendungen von Brüdern, Schwestern, Onkeln, Tanten, Schwiegereltern und -kindern sowie von geschiedenen Ehegatten.

Steuersätze in der Steuerklasse II

Vermögen bis
2009
2010
75.000 €
30 %
15 %
300.000 €
30 %
20 %
600.000 €
30 %
25 %
6.000.000 €
30 %
30 %
13.000.000 €
50 %
35 %
26.000.000 €
50 %
40 %
über 26 Mio. €
50 %
43 %

Hypothetisch können alle Bürger seit Neujahr 2010 zudem davon profitieren, dass Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern oder Ferienwohnungen nur noch 7 % statt 19 % Umsatzsteuer kosten. Die Branche ist allerdings nicht verpflichtet, die Preise entsprechend zu senken und den Vorteil aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz an ihre Kunden weiterzureichen. Rein rechnerisch können somit die Bruttopreise jetzt um rund 10 % sinken, ohne dass dem Hotel netto ein Cent weniger verbleibt.

 

 

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