Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen auf den parlamentarischen Weg gebracht. Folgende Maßnahmen sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 greifen: · Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge; · Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung); · Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung (GdB) kleiner 50; · Aktualisierung der GdB und deren Anpassung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem GdB von mindestens 20 berücksichtigt wird; · Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung! Anhebung des Pflege-Pauschbetrags als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege bei gleichzeitiger Umstellung der Systematik sowie Gewährung eines Pflege-Pauschbetrags für die Pflegegrade 2 und 3. Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung! |