Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Datenschutzerklärung
KOMPETENZEN
Klick, um mehr zu erfahren
Steuererklärungen
Steuerberatungsleistungen
Lohnbuchhaltung
Existenzgründungsberatung
Unternehmensbewertung
Sanierungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter
Partner Logo
 

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens

Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden

Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin

Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln

   

Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Information
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
* Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen (Pflichtfeld, bitte abhaken)
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet werden (Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung).
 

Mandanteninformationen

Gesetzesänderungen - Das ändert sich 2010 für Unternehmer
17.02.2010
 

Für Unternehmen kommt es durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (vgl. dazu auch den ersten Beitrag in dieser Ausgabe) zu einigen Korrekturen an der Erbschaft- und Unternehmensteuerreform.

Bei der Gewerbesteuer mussten bislang 65 % der als Betriebsausgaben abgesetzten Mieten und Pachten für Immobilien dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden. Dieser Satz ist ab dem 01.01.2010 auf 50 % gesunken. Ein weiterer Punkt betrifft die Zinsschranke, wonach Refinanzierungskosten nur bis zu 30 % des um Zinsen und Abschreibung erhöhten Gewinns abgesetzt werden dürfen. Hier wurde für Mittelständler eine dauerhafte Freigrenze von 3 Mio. € eingeführt, wodurch ein Kreditvolumen von rund 60 Mio. € von der Zinsschranke ausgenommen ist. Überschreitet der Nettozinsaufwand allerdings die Freigrenze, greift die Zinsschranke auf den kompletten Finanzierungsaufwand.

Bewegliche Anlagegüter mit einem Nettopreis ohne Umsatzsteuer von bis zu 410 € dürfen beim Erwerb ab 2010 sofort in voller Höhe als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) abgeschrieben werden. Alternativ darf die Regelung aus 2009 weiter verwendet werden, wonach nur Wirtschaftsgüter bis 150 € sofort abgesetzt und die zwischen 150,01 € und 1.000 € über einen Sammelposten einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben werden. Unternehmer haben also mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer AfA-Methode, müssen sich pro Geschäftsjahr aber für eine der beiden Varianten entscheiden. Wird auch für ein GWG die Sofortabschreibung bis 410 € genutzt, müssen die Wirtschaftsgüter bis 1.000 € mit der linearen oder degressiven AfA über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 können verschenkte oder vererbte Unternehmen bzw. Unternehmensteile sowie Anteile an Gesellschaften komplett und unabhängig von ihrem Wert steuerfrei bleiben. Die Inanspruchnahme dieses Privilegs ist allerdings von Voraussetzungen abhängig, die rückwirkend für Besitzerwechsel ab dem 01.01.2009 entschärft wurden. Steuerfrei bleiben vom begünstigten Betriebsvermögen:

• 85 %, wenn das Unternehmen anschließend fünf (zuvor sieben) Jahre nahezu unverändert fortgeführt wird. Für die restlichen 15 % kann eine Freigrenze von 150.000 € genutzt werden. Die Lohnsumme darf am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 400 % (zuvor 650 %) der Ausgangslohnsumme gesunken sein.

• 100 %, wenn das Unternehmen sieben (zuvor zehn) Jahre fortgeführt wird. Die Lohnsumme darf am Ende des gesamten Zeitraums nicht unter 700 % (zuvor 1.000 %) der Ausgangslohnsumme gesunken sein.

Bei Betrieben mit bis zu 20 (zuvor zehn) Mitarbeitern wird die Lohnsumme nicht herangezogen. Sofern die jeweiligen Fristen nicht eingehalten werden, wird die Steuer nachträglich nur anteilig erhoben. Wer also als Erbe die 100%ige Option wählt und den Betrieb nach fünf Jahren verkauft, hält 5/7 (zuvor 5/10) des Werts steuerfrei.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum - Datenschutz

© Webdesign & Werbeagentur psn media GmbH & Co. KG