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Mandanteninformationen

Geändertes Wohnungseigentumsgesetz tritt in Kraft
01.12.2020
 

Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Daneben verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz. Daher wurde das Wohnungseigentumsgesetz grundlegend reformiert. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bringt unter anderem folgende Änderungen:

·       Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses eine Ladesäule zu installieren.

·       Der barrierefreie Aus-/Umbau von Wohnungen sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz und zum Glasfaseranschluss (sofern sie auf eigene Kosten erfolgen) wird erleichtert.

·       Die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht. Das gilt vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen und energetischer Sanierung führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.

·       Wohnungseigentümer können künftig beschließen, dass eine Onlineteilnahme an den Versammlungen möglich ist.

·       Wohnungseigentümer erhalten mehr Rechte, unter anderem auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen und auf einen jährlichen Vermögensbericht des Verwalters. Dieser soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben.

Weitere Schwerpunkte der Reform betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vorgaben für den Sachkundenachweis eines zertifizierten Verwalters sowie Regeln zur Bestellung und Abberufung des Verwalters.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

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