Haben Sie als beherrschender Gesellschafter Ihrer GmbH ein Darlehen mit unbestimmter Laufzeit gewährt, welches diese zum Erwerb einer Beteiligung verwendet hat? Der Bundesfinanzhof (BFH) verlangt selbst bei unverzinslichen Gesellschafterdarlehen zwingend die Abzinsung. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Darlehen aus handelsrechtlicher Sicht eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
Hinweis: Der BFH hat aber nicht entschieden, ob bereits eine geringfügige Verzinsung das Abzinsungsgebot ausschließt. Bei Leistungsbeziehungen zu Ihrer Gesellschaft sollten Sie deshalb stets Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten.
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