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Mandanteninformationen

Steuerzahler werden ab 2021 entlastet
01.01.2021
 

Das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen ist beschlossene Sache. Das Kindergeld wird ab 2021 um monatlich 15 € pro Kind angehoben. Damit erhalten Eltern monatlich folgende Zahlungen:

Kindergeld

ab 01.01.2021

für das erste und zweite Kind je

219 €

für das dritte Kind

225 €

ab dem vierten Kind je

250 €

Die Anhebung bringt eine Erhöhung des Kinderfreibetrags ab 2021 auf 5.460 € (pro Elternteil: 2.730 €) und des Freibetrags für den Erziehungs- und Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf auf 2.928 € (pro Elternteil: 1.464 €) mit sich.

Daneben gibt es Erleichterungen, von denen alle Steuerzahler profitieren. Der Grundfreibetrag steigt ab 2021 auf 9.744 € und ab 2022 auf 9.984 €. Damit einhergehend können Steuerzahler, die Angehörige mit Unterhaltszahlungen unterstützen, ab 2021 größere Teile ihrer Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen. Schließlich wird die „kalte Progression“ - die Steuermehrbelastung, die eintritt, wenn die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden - abgemildert.

 

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